Karlsruhe. Die stillen Teilhaber der HSH Nordbank haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen jahrelangen Rechtsstreit endgültig verloren und bekommen kein Geld von der Bank. Insgesamt sieben Sparkassen und Versicherungsunternehmen hatten die Bank auf eine 2008 versprochene Sonderzahlung verklagt. Zu Unrecht, entschied der BGH gestern in letzter Instanz(Az. II ZR 50/11 u. a.). Die Zusage hätte im Handelsregister eingetragen werden müssen, um wirksam zu sein, entschied der zuständige II. Zivilsenat.

Die HSH hatte ihren stillen Gesellschaftern zwar Ende 2008 schriftlich zugesagt, dass sie trotz eines absehbaren Verlustes - letztlich waren es mehr als drei Milliarden Euro - insgesamt 64 Millionen Euro Gewinnbeteiligung erhalten sollten. Damit wollte der damalige Vorstand einen Imageverlust in der Finanzkrise vermeiden, der nach seiner Ansicht die Existenz der Bank hätte gefährden können. Doch wenige Monate später zog die HSH ihre Zusage zurück, weil die EU-Kommission nach den Milliardenverlusten die Landesbank aufforderte, auf die Sonderzahlungen zu verzichten.