Auto im Ausland gekauft – und dann hat er Mängel. Kommt es zum Streit mit dem Händler, kann der Käufer vor heimischen Gericht klagen.
EU-Urteil
Auto im Ausland gekauft – und dann hat er Mängel. Kommt es zum Streit mit dem Händler, kann der Käufer vor heimischen Gericht klagen.
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