Verbraucherschützer empfehlen Bankkunden nun, ihre Auslagen zurückzufordern

Hamburg. Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite sind unzulässig. Bankkunden können sie daher zurückverlangen und bei Neuverträgen darauf bestehen, dass sie nicht mehr erhoben werden. Darauf weist das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) hin und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 8 U 562/11). Nachdem das beklagte Geldinstitut, die Sparkasse Chemnitz, die zugelassene Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen habe, sei das Urteil nun rechtskräftig.

In der Regel stellen Geldinstitute nach Angaben des iff ihren Kunden bei Verbraucherdarlehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung. Diese Gebühren würden im Kreditvertrag ausgewiesen. Nach Ansicht des OLG Dresden stellt die Bearbeitung eines Kreditantrags aber keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolgt im eigenen Interesse der Bank.

Nachdem bereits acht Oberlandesgerichte die Bearbeitungsgebühr für unzulässig erklärten, haben eine Reihe von Banken wie die Haspa oder die Hamburger Volksbank die Gebühr bereits gestrichen. Jetzt geraten Geldinstitute wie die Postbank, die Sparkasse Holstein, die Targobank und die Deutsche Bank unter Druck, die noch bis zu drei Prozent Bearbeitungsgebühr verlangen. Durch die Rücknahme der Revision wurde zwar ein höchstrichterliches Urteil vermieden, "die Rechtslage ist aber dennoch klar und gilt für alle Banken", sagt Achim Tiffe vom iff.

Betroffene Kunden können sich an ihr Geldinstitut wenden und das Geld schriftlich zurückfordern, empfehlen das iff und die Verbraucherzentrale Hamburg. Zurückverlangen könnten sie nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern auch die Zinsen hierauf, erklärt das Institut. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Die Verbraucherzentrale Hamburg hilft mit einem Musterbrief, der um das aktuelle Urteil noch ergänzt werden kann.