Karlsruhe. Erst kein Abflug und jetzt eine Bruchlandung vor Gericht: Reisende, deren Flug wegen eines Streiks verschoben wird, haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch die Airline. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit wiesen die Richter die Klagen mehrerer Lufthansa-Passagiere ab, deren Flüge von Miami nach Deutschland im Februar 2010 wegen eines Streikaufrufs der Pilotenvereinigung Cockpit annulliert worden waren. Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Fluggäste bei Annullierungen zwar grundsätzlich pauschal 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss aber ausnahmsweise nicht zahlen, wenn die Absage auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei Streiks handele es sich um solche außergewöhnlichen Umstände, so das Gericht.