Der Cholesterinsenker Becel pro.activ beschäftigt mittlerweile das Hamburger Landgericht

Hamburg. Sie gilt als besonders gesund und soll helfen, den Cholesterinspiegel im Blut zu senken. Tausende Deutsche schmieren sich täglich die Margarine Becel pro.activ auf ihr Frühstücksbrot in der Hoffnung, auf diese Weise ihrem Herz-Kreislauf-System etwas Gutes zu tun und der Verstopfung der Arterien entgegenzuwirken.

Doch um das Produkt des Lebensmittelkonzerns Unilever ist ein heftiger Streit entbrannt, der am Freitag sogar vor dem Hamburger Landgericht ausgetragen wurde. Die Verbraucherorganisation Foodwatch wirft Unilever vor, mögliche Gesundheitsrisiken der in der Margarine enthaltenen Pflanzensterine zu verschleiern. Diese fettähnlichen Substanzen senken zwar den Cholesterinspiegel. "Doch es gibt unter Wissenschaftlern den Verdacht, dass die Margarine das verursacht, was sie eigentlich verhindern soll: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten", sagt Oliver Huizinga von Foodwatch.

Vor Gericht ging es um eine Aussage des Gießener Professors Hans-Ulrich Klör, die Unilever über seine cholesterinsenkende Margarine verbreitet hatte. Danach gibt es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist."

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist dies eine Verharmlosung der möglichen Risiken und sollte vom Gericht untersagt werden. In ihrer Klageschrift verweist die Organisation auf kritische Einschätzungen unter anderem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). So empfiehlt das BfR, Lebensmittel mit Pflanzensterinzusatz nur bei erhöhtem Cholesterinspiegel zu verzehren. Tierexperimente wiesen darauf hin, dass der Verzehr hoher Mengen möglicherweise negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte.

Das Hamburger Landgericht tendierte am Freitag allerdings dazu, die Klage von Foodwatch abzuweisen. Nach der vorläufigen Einschätzung der zuständigen Richterin ist die von Unilever verbreitete Aussage eher als Meinungsäußerung denn als Tatsachenbehauptung zu werten und als solche vom Grundgesetz geschützt. Es handele sich um einen "Grenzfall".

Die Geschäftsführung von Unilever zeigte sich mit dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zufrieden. "Wir sind zuversichtlich, dass durch eine baldige positive Entscheidung in unserem Sinne die Verunsicherung der Verbraucher ein Ende nimmt", sagte der zuständige Produktmanager für Becel pro.activ, Arne Kirchem. Aus Sicht Unilevers missbraucht Foodwatch das Gericht für die eigene PR-Arbeit.

Doch es könnte ausgerechnet eine frühere Aussage der Produktmanagers Kirchem sein, die das Pendel doch noch zugunsten der Verbraucherschützer ausschlagen lässt. Dieser hatte sich in einem Fernsehinterview nämlich bereits zur möglichen Ablagerung der Pflanzensterine in den Gefäßwänden geäußert. Das Gericht sah wegen dieser Aussage am Freitag noch Klärungsbedarf und vertagte die Urteilsverkündung auf den 5. Oktober.