Frankfurt. Die Fluglotsengewerkschaft GdF muss keinen millionenschweren Schadenersatz an Fluggesellschaften wegen des Aufrufs zum Streik zahlen. Das Frankfurter Arbeitsgericht lehnte eine Klage von Lufthansa, Air Berlin und Ryanair gestern ab. Die Aufrufe zu den Arbeitsniederlegungen im August 2011 hätten sich nicht gegen die Fluglinien gerichtet, sondern gegen den Arbeitgeber der Lotsen, die Deutsche Flugsicherung, begründete Arbeitsrichterin Natascha Ahmad das Urteil. Die Fluglinien hatten argumentiert, dass allein die Streikaufrufe für große Verunsicherung bei Kunden gesorgt hätten und deshalb weniger Flüge gebucht worden seien. Den Schaden daraus taxierten die Airlines auf 3,3 Millionen Euro - das Geld wollten sie nun von der Kleingewerkschaft zurück.

Mit dem Sieg ist der Streit für die Gewerkschaft aber noch nicht ausgestanden. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, aber es ist kein letztinstanzliches Urteil", sagte ein GdF-Sprecher unmittelbar nach der Verhandlung. Der Anwalt der Fluggesellschaften, Thomas Ubber, kündigte an, nach einer Prüfung des Urteils aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung gehen zu wollen.