Bonn. Millionenstrafe für Haribo: Der Bonner Gummibärchen-Hersteller und seine verantwortlichen Mitarbeiter müssen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens Geldbußen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen habe sich jahrelang mit anderen Süßwarenherstellern über den Verlauf der Verkaufsverhandlungen mit dem Einzelhandel ausgetauscht und damit den Wettbewerb beeinträchtigt, teilte das Bundeskartellamt mit.

Nach den Ermittlungen des Kartellamts hatten sich hochrangige Vertriebsmitarbeiter der Unternehmen in den Jahren 2006 und 2007 dazu regelmäßig in einem informellen Gesprächskreis getroffen. Dabei sei es auch um die Rabattforderungen des Einzelhandels und Reaktionen darauf gegangen.

Ein derartiger Informationsaustausch sei kartellrechtlich unzulässig, betonte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. "Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich im Falle von Haribo nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten handelt."

Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch den Schokoriegel-Hersteller Mars, der die Wettbewerbshüter über den gegenseitigen Informationsaustausch der Markenartikler informiert hatte. Mars profitierte deshalb von der Kronzeugenregelung und ging straffrei aus.

Die Ermittlungen gegen die beiden anderen Süßwarenhersteller dauern noch an, wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte. Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Haribo bei der Aufklärung mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe.