Aldi darf sein Produkt “Flecki“ weiter anbieten. Der Unterschied zu “Paula“ sei groß genug und somit keine Kopie der Version von Dr. Oetker.

Düsseldorf. "Flecki" und "Paula" ähneln sich zwar, "Flecki" ist aber keine Kopie: Im Puddingstreit der beiden Unternehmensschwergewichte Oetker und Aldi hat der Discounter gestern vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Sieg auf ganzer Linie errungen. Der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke war sichtlich bemüht, Oetker die Niederlage zu versüßen: Den Kinderpudding des Bielefelder Unternehmens mit der Kuh "Paula" lobte er als ausgeklügeltes eigenständiges Produkt. Die dynamisch gedrehten Puddingflecken "klingen in einem Wirbel aus - fein herausgebildet", wie der Jura-Professor den wohl nur für Laien profanen Pudding beschreibt. Mit der "dynamischen Drehung" des Zwei-Komponenten-Puddings erreiche das Produkt "seinen Kulminationspunkt".

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Gegen die coole Comic-Kuh "Paula" kommt Aldis Billig-Rindvieh "Flecki" vergleichsweise bieder daher - mit Kuhglocke und Blümchenschmuck. Auch die Flecken seien weit weniger fein gedrechselt. Die "Flecki"-Flecken seien "ohne aufsteigende Bewegung und ohne Dynamik". Aber das Lob wird Oetker schal schmecken, denn in der Sache bekam Aldi recht. "Paula" muss als Verliererin auch "Flecki" auf der Weide dulden - also auf dem Markt für Kinderfertigdesserts.

Der Oetker-Pudding zeichne sich durch einen "ästhetischen Mehrwert" aus, grenze sich dadurch aber auch von "Flecki" ab, hatte Berneke bereits in der mündlichen Verhandlung ausgeführt. Im Ergebnis bestätigte Berneke damit das Urteil des Landgerichts. Aldi habe den notwendigen Abstand zum Original gewahrt - "Flecki" sei daher "nicht zu beanstanden" (Az.: I-20 U 52/12).

Oetkers Erfolgspudding mit der Comic-Kuh "Paula" mit Sonnenbrille wird seit 2006 vermarktet und hat im breiten Angebot der Kinderfertigdesserts einen beachtlichen Marktanteil von 10,5 Prozent erlangt. "Flecki" war von Aldi Süd im vergangenen Jahr ins Rennen geschickt worden. Besonders mit der Form der Flecken des grob vermengten Schoko- und Vanillepuddings hatte sich das Gericht intensiv auseinandergesetzt. Beide Produkte bestehen jeweils aus Schoko- und Vanillepudding. Oetker hatte Fotos des Fleckenmusters als europäisches Geschmacksmuster schützen lassen.

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Mit der billigeren "Flecki" droht dem Oetker-Pudding nun als eine Art "Volks-Paula" ernsthafte Konkurrenz. Die Entscheidung in dem Eilverfahren ist rechtskräftig. Oetker könnte noch ins Hauptsacheverfahren ziehen. Diese gelten aber als langwierig und wenig aussichtsreich.