Luxemburg. Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus "alten" und amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-59/11). Die umstrittenen EU-Richtlinien würden dies nicht verbieten. Der Gerichtshof stärkte mit seinem Urteil die Rechte von Bauern, insbesondere Ökolandwirten. Diese begrüßten ebenso wie Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) das Urteil als Sieg für die Artenvielfalt. Die Grünen bezeichneten den Richterspruch als Schlag gegen die Dominanz der Agrarindustrie. Der Weg sei nun frei für Sorten wie die Kartoffel "Rosalie" oder den Apfel "Schöner von Wiltshire".