Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Berlin. Bei Ärger wegen Flugausfällen, Verspätungen oder Gepäckproblemen sollen sich Fluggäste künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können. Der entsprechende Gesetzentwurf passierte gestern das Bundeskabinett, muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Er sieht vor, dass über zivilrechtliche Ansprüche der Passagiere an die Unternehmen außergerichtliche Einigungen versucht werden sollen. So würden Gerichtsverfahren vermieden, was auch für Anbieter kostengünstiger sei, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gestern Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema:

Wie sieht die Schlichtungsstelle aus?

Sie beruht auf Freiwilligkeit der Fluggesellschaften. Airlines, die teilnehmen wollen, richten sie ein. Fluggäste, die mit einer dieser Gesellschaften unterwegs waren, können sie anrufen. Unternehmen, die sich nicht an dem freiwilligen Verfahren beteiligen, werden "einer behördliche Schlichtung überantwortet", wie das Bundesjustizministerium schrieb. Welche Bundesbehörde das übernimmt, ist noch offen.

Wer kann sich an die Stelle wenden?

Fluggäste, die Ansprüche wegen Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung - zum Beispiel wegen Überbuchung des Fluges - haben und diese Ansprüche erfolglos bei einer Fluggesellschaft geltend zu machen versucht haben. Auch bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck oder bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beförderung behinderter Personen kann die Schlichtungsstelle helfen.

Wann wird ein Anspruch des Kunden als erfolglos geltend gemacht?

Wenn das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung eines Anspruchs nicht reagiert oder die Ansprüche aus Sicht des Kunden nicht im erwarteten Maß befriedigt wurden.

Wer kann sich nicht an die neue Schlichtungsstelle wenden?

Fluggäste, deren Reisen von einem Unternehmen oder einer Behörde gebucht wurden. Auch Pauschalreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden, sondern müssen ihre Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen. Schäden mit einem Wert unter zehn Euro werden ebenfalls nicht angenommen. Schäden mit einem Wert von mehr als 5000 Euro oder Ansprüche, bei denen es um Personenschäden geht, sollen nach wie vor gerichtlich geklärt werden, ausgenommen die Luftfahrtunternehmen unterwerfen sich freiwillig der Schlichtung.

Schließt eine Schlichtung die gerichtliche Einigung aus?

Nein. Wenn eine der beiden Parteien mit dem Ergebnis einer Schlichtung unzufrieden ist, kann sie ein Zivilverfahren anstrengen. Die Schlichtungsstelle dient dazu, die Gerichte von mehr oder weniger gleichgearteten Fällen minderen Streitwerts zu entlasten.

Kostet die Schlichtung Geld?

Möglicherweise, und wenn, dann im Voraus. Ob eine Gebühr verlangt werden kann, wird erst entschieden, wenn sich nach zwei Jahren Betrieb der Schlichtungsstelle herausgestellt hat, dass die meisten Ansprüche tatsächlich nicht bestanden. Die Gebühr darf 20 Euro nicht überschreiten und muss erstattet werden, wenn die Ansprüche zu Recht bestanden.