München. Der Strafprozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer ist vom Landgericht München eingestellt worden. Breuer muss nach einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft 350 000 Euro bezahlen - davon gehen 250 000 Euro an die Staatskasse sowie 100 000 Euro an ein Waldorf-Kinderhaus und andere gemeinnützige Einrichtungen. Breuer ist damit aber nicht vorbestraft.

Der Vorsitzende Richter Anton Winkler erklärte gestern, auch am Ende eines langen Verfahrens hätte nur ein Freispruch oder eine geringe Verurteilung gestanden. Deshalb sei dieser Kompromiss für alle Beteiligten "die vernünftigste Lösung".

Die Anklage hatte Breuer versuchten Prozessbetrug durch Falschaussage in einem Schadenersatzprozess des mittlerweile verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank im Jahr 2003 vorgeworfen. Breuer hatte in einem Fernsehinterview kurz vor der Insolvenz Kirchs 2002 bezweifelt, dass der Medienkonzern weitere Bankkredite bekommen werde. In dem von Kirch angestrengten Schadenersatzprozess hatte Breuer ein Jahr später erklärt, er habe bei diesem Interview keine internen Kenntnisse über den Kirch-Kredit der Deutschen Bank gehabt. Die Staatsanwaltschaft hatte das für gelogen gehalten und den ehemaligen Vorstandssprecher schon 2009 wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt.

Die Strafkammer sah nach den Worten ihres Vorsitzenden Richters Winkler in dem seit vier Wochen geführten Strafprozess "ein ständiges Hin und Her" zwischen Freispruch und "vielleicht hat er doch mehr gewusst". Aber "egal, wie es ausgeht, wäre der Verschuldungsgrad so gering, dass nur eine Verurteilung am untersten Rand infrage käme", sagte der Jurist. Deshalb habe das Gericht die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen.