Kiel/Hamburg. Das Bundeskartellamt hat nach einem Bericht der Zeitung "Schleswig-Holstein am Sonntag" signalisiert, den Einstieg der Haspa Finanzholding bei der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg nicht zu genehmigen. Die Wettbewerbshüter wollten die Kooperation unter Hinweis auf eine marktbeherrschende Stellung des "fusionierten" Instituts ablehnen, schreibt das Blatt unter Berufung auf Kreise, die mit dem Vorgang vertraut sind.

"Wir kennen die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamtes, können uns dazu im Moment aber noch nicht äußern", sagte Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg dem Abendblatt. "Zunächst wollen wir die Vorlage der schriftlichen Begründung abwarten und diese dann genau prüfen, um Schlussfolgerungen zu ziehen."

Die Finanzholding der Hamburger Sparkasse (Haspa) hatte im Juni von der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg einen Anteil von 25,1 Prozent erworben. Das schleswig-holsteinische Sparkassengesetz ermöglicht anderen öffentlich-rechtlichen Sparkassen und vergleichbaren Trägern wie der Haspa-Finanzholding eine Minderheitsbeteiligung an Instituten im Norden.

Die Haspa-Finanzholding betreibt selbst kein operatives Bankgeschäft. Sie ist die Alleinaktionärin der Hamburger Sparkasse AG und Muttergesellschaft von Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Haspa-Gruppe.

Sollte das Kartellamt den Lauenburg-Einstieg ablehnen, könnten Kooperationen oder Fusionen bei deutschen Sparkassen erschwert oder gar unmöglich werden.