Berlin. Wer in der Warteschleife einer Telefon-Hotline hängt, soll dafür nach dem Willen des Bundestages künftig nicht mehr zahlen müssen. Die gestern verabschiedete Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass die Wartezeit bei Service-Rufnummern binnen eines Jahres komplett kostenlos werden soll. Wechselt ein Kunde den Telefonanbieter, soll die Umschaltung zudem innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Beim Umzug kann der alte Vertrag ohne neue Mindestlaufzeit mitgenommen werden.

Daneben sieht das überarbeitete Regelwerk auch für die Anbieter Erleichterungen vor. So sollen Telefon- und Internetkabel künftig günstiger verlegt werden können, indem sie etwa mit Gas- und Stromleitungen oder Bahntrassen kombiniert werden. Eine Verpflichtung, allen Bürgern eine Hochgeschwindigkeitsanbindung ans Web anzubieten, soll es dagegen weiterhin nicht geben. Wirtschaft und Verbraucherverbände begrüßten die Neuerungen größtenteils. So lobte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die kostenlosen Warteschleifen. "Die Abzocke bei Servicenummern wird bald ein Ende haben. Dafür haben wir uns seit Langem eingesetzt", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch die Veränderungen bei Anbieterwechsel und Umzug seien positiv. Das TKG braucht die Zustimmung des Bundesrats. Die SPD will den Vermittlungsausschuss anrufen.

Gestern wurde zudem bekannt, dass die Bundesbürger so viel telefonieren wie noch nie: Festnetz und Mobilfunknetze übertragen in diesem Jahr täglich 921 Millionen Gesprächsminuten, so der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Das sind fünf Millionen Minuten - oder rund neun Jahre - mehr als noch 2010.