Hamburg. Wegen kartellrechtswidriger Absprachen beim Vertrieb von Mehl muss die Hamburger VK Mühlen eine Geldbuße von 23,8 Millionen Euro zahlen. Es ist nach Angaben der Wettbewerbsbehörde die erste Entscheidung im Kartellverfahren gegen Unternehmen der Mühlenindustrie. Gegen rund 40 weitere Betriebe der Branche dauern die 2008 aufgenommenen Ermittlungen noch an.

Dabei sei ein über viele Jahre praktiziertes System von Preis-, Kundenschutz- und Marktaufteilungsabsprachen für verschiedene Mehlsorten aufgedeckt worden, teilte das Bundeskartellamt mit. Seit dem Jahr 2000 haben sich nach Erkenntnissen der Behörde Verantwortliche der Unternehmen in regelmäßigen Gesprächsrunden über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen abgestimmt. Von den Absprachen betroffen waren sämtliche Vertriebsformen. In Ermittlungen gegen VK Mühlen war das Bundeskartellamt zu dem Schluss gekommen, dass sich die Gesellschaft an wettbewerbswidrigen Absprachen im Bereich Weichweizenmehl beteiligt hat, bestätigte VK Mühlen gegenüber dem Abendblatt. Die Mühlenbetreiber beliefern Gebäckhersteller, Bäckereiketten und Handwerksbäckereien. Einige vertreiben ihr Mehl auch direkt über den Einzelhandel.

Weil die VK Mühlen AG bei der Aufklärung der Vorwürfe kooperierte, wurde ein Nachlass auf das Bußgeld gewährt. Auch die Tatsache, dass das Verfahren einvernehmlich beendet wurde, sei berücksichtigt worden. Das Bundeskartellamt habe das Verfahren gegen die VK Mühlen AG schließlich gegen die Zahlung der Millionengeldbuße eingestellt. Das Bußgeld sei aber noch nicht rechtskräftig.