Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat die Entschädigungsansprüche bei annullierten Flügen gestärkt. Den Passagieren sei neben den Buchungskosten auch der immaterielle Schaden zu ersetzen, entschieden gestern die Luxemburger Richter (Az: C-83/10). Die Geschädigten könnten vor nationalen Gerichten "weitergehenden Schadenersatz" geltend machen.