Luxemburg/Brüssel. Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf nach einem EuGH-Urteil nur noch mit einer Zulassung in den Handel kommen. Für jegliches Lebensmittel, das auch nur geringste Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalte, sei eine Sicherheitsüberprüfung und Zulassung nötig. Sonst dürfe die Ware nicht verkauft werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg (Rechtssache C-442/09). Diese Pflicht bestehe unabhängig von der Menge des enthaltenen genetisch veränderten Materials. Das Urteil gilt als wegweisend.

Im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok, neben dessen Bienenkörben Genmais der Sorte Monsanto 810 angebaut worden war, wurden 2005 Spuren des manipulierten Maises nachgewiesen. Die Sorte war als Tierfutter, aber nicht als Lebensmittel zugelassen. Daraufhin kippte Bablok seine süße Ernte in die Müllverbrennungsanlage und verklagte das Land Bayern, das den Genmais zu Testzwecken angebaut hatte, auf 10 000 Euro Schadenersatz. Wegen der unklaren Rechtslage verwies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Fall vor zwei Jahren an den EuGH.

Nach Einschätzungen von mehreren Imkerverbänden müssen viele Honige, die Genpollen enthalten, nach dem Urteil nun aus den Supermärkten verschwinden.