Berlin. Ein Info-Button soll Verbraucher künftig vor versteckten Kosten und Verträgen in Internet-Angeboten warnen. Ein entsprechendes Gesetz brachte das Bundeskabinett gestern auf den Weg. Es schreibt gut lesbare Hinweise über die Angebotsform und die Kosten auf der Webseite vor. Das solle die Nutzer "endlich vor Abo- und Abzockfallen im Internet schützen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Künftig soll ein Vertrag erst dann zustande kommen, wenn der Kunde den Button mit den Informationen anklickt und damit bestätigt, dass er die Kosten kennt. Fehlt der Button, gibt es auch keinen gültigen Vertrag. Nach Angaben des Ministeriums sind bisher mehr als fünf Millionen Nutzer windigen Geschäftemachern aufgesessen.

Das Gesetz gelte für den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr, auch über sogenannte Apps oder Online-Netzwerke, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie hoffe, dass die Buttons zum Jahreswechsel eingeführt werden können. Widerstand von der Wirtschaft befürchtet sie nicht, da es im Vorfeld "intensive Gespräche" gegeben habe. Zudem lohne sich die Transparenz auch für die Unternehmen.

Verbraucherschützer begrüßten den Entwurf. "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können", sagte die Rechtsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Jutta Gurkmann. Kritik kam dagegen von SPD und Grünen. "Der Schutz vor Abofallen kommt Jahre zu spät", sagte etwa die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Dobrinski-Weiß. Das Gesetz gilt nur für inländische Anbieter. Ausländische Firmen können dagegen nicht für fehlende Buttons belangt werden. Allerdings dürfte die Button-Regelung bald europaweit gelten. Das deutsche Gesetz nehme den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Teil vorweg, die im Herbst beschlossen werde.