Trier. Kommt es bei einer Sportveranstaltung des Arbeitgebers zu einer Verletzung, kann das als Dienstunfall geltend gemacht werden. Ein Postbeamter hatte sich bei einem Fußballturnier während des jährlichen Brief-Cups des FC Deutsche Post einen Bänderriss zugezogen. Daraufhin beantragte er die Anerkennung als Dienstunfall. Das Verwaltungsgericht Trier gab seiner Klage nun statt (Az.: 1K283/11.TR).