Nürnberg. Grundpreisangaben an den Supermarktregalen müssen deutlich lesbar sein. Das gehe aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen den Lebensmitteldiscounter Netto hervor, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit (Az.: 7 O 1400/11). Grundpreise helfen, die Produktpreise in unterschiedlichen Packungsgrößen besser zu vergleichen.