Berlin. Die Deutsche Post darf ihren E-Postbrief nicht mehr als "so sicher und verbindlich" wie ein klassischer Papierbrief bewerben. Verbraucher könnten durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief, wichtige Fristen versäumen, entschied das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Der Konzern warb für den E-Postbrief bislang mit den Worten, er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet". Wie die Richter in ihrem Urteil darlegen, erweckte die Werbung den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich mit dem E-Postbrief versendet werden könnten. Dies sei jedoch nicht immer der Fall. Oftmals sei die Schriftform samt eigenhändiger Unterschrift notwendig - etwa bei der Kündigung einer Wohnung. Fehle die Unterschrift, gelte die Erklärung als nicht abgegeben. Der E-Postbrief müsste die Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzen. Weil diese Technik derzeit fehlt, halte der elektronische Brief nicht dem Vergleich mit dem klassischen Versand stand.

Ein Sprecher der Post kündigte an, der Konzern werde in Berufung gehen. "Wir haben schon immer gesagt, dass es bestimmte Kommunikationsanlässe gibt, die der schriftlichen Kommunikation bedürfen", sagte er. Für alltägliche Vertragsangebote wie Versicherungen und Kaufverträge sei der E-Postbrief aber geeignet. Der E-Postbrief soll Briefe aus Papier ersetzen, indem er verschlüsselt über das Internet versandt wird. Das soll es Bürgern ermöglichen, rechtsverbindlich mit Behörden und Firmen zu kommunizieren.