Verbraucherschützer sollen mehr Klagemöglichkeiten gegen Konzerne erhalten

Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium plant bis 2013 eine umfassende Novelle des Kartellrechts. Ein hochrangiger Mitarbeiter des Ministeriums bestätigte gestern einen Bericht des "Handelsblatts", nach dem Verbraucherverbände in Zukunft weitreichende Klagemöglichkeiten eingeräumt bekommen.

Die Novelle sehe vor, bei Kartellen finanzielle Vorteile abschöpfen zu können, die einzelne Verbraucher wegen der Geringfügigkeit des Schadens nicht einklagen können, hieß es. Dies sei etwa bei den Preisabsprachen der Kaffeehersteller der Fall gewesen, die sich für den einzelnen Verbraucher im Cent-Bereich bewegten. Das eingeklagte Geld solle dann wie auch Bußgelder in den Bundeshaushalt fließen.

Darüber hinaus soll das Bundeskartellamt Unternehmen, die ihre Marktmacht nachweislich missbrauchen, entflechten können. Dies ist auf europäischer Ebene zwar bereits möglich, bislang aber nicht in deutschem Recht umgesetzt worden. Eine Entflechtung rein aufgrund der Größe eines Unternehmens ist jedoch nicht vorgesehen. Wer sich mit seinen Produkten in einem fairen Wettbewerb durchgesetzt habe, dürfe dafür nicht bestraft werden, verlautete aus dem Ministerium.

Die Novelle sieht darüber hinaus eine Anhebung des Marktanteils vor, ab dem ein Unternehmen als marktbeherrschend gilt. Er soll von einem Drittel auf 40 Prozent steigen. Im Unterschied zur EU-Fusionskontrolle soll zudem die sogenannte Ministererlaubnis beibehalten werden. Damit kann der Bundeswirtschaftsminister mit Blick auf wichtige politische Allgemeinwohlgründe eine Fusion erlauben, die das Bundeskartellamt zuvor aus wettbewerblichen Gründen untersagt hat. Mit der Novelle setzt das Ministerium den Koalitionsvertrag um. Sie soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.