Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Windenergiebetreibern gestärkt, Ackerland für den Betrieb von Windrädern zu kaufen. Der Ausbau einer schonenden Energieversorgung gehöre zu den "volkswirtschaftlichen Belangen", heißt es in dem Urteil. Sobald das Recht für den Betrieb von Windrädern gesichert sei, müsste das Grundstück wieder Bauern zum Verkauf angeboten werden.