München. Zehn Jahre lang hatte sich die HypoVereinsbank juristisch gegen die Vorwürfe gewehrt, nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Der elfte Zivilsenat des BGH hat das Institut im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien wegen arglistiger Täuschung zu Schadenersatz verurteilt (Aktenzeichen: XI ZR/ 342/10).

Geklagt hatte ein Paar aus Bayern, das 1993 eine Wohnung bei Aachen für 190 000 D-Mark erworben hatte. Finanziert wurde der Kauf von einem Vorgängerinstitut der HypoVereinsbank. Bereits wenige Monate nach dem Kauf habe sich herausgestellt, dass die Immobilie völlig überteuert war und die vom Vertrieb zugesicherte Miete nicht erzielbar. Die Kapitalanlage sei für die Käufer zum dauerhaften Verlustgeschäft geworden. Zudem kostete der zivilrechtliche Streit die Käufer nach eigenen Angaben 50 000 Euro. Für diese Kosten müsse nun die HypoVereinsbank aufkommen. Das Ehepaar besitzt die Wohnung inzwischen nicht mehr, sie wurde vor fünf Jahren für 7500 Euro zwangsversteigert.