Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Altenpflegerin recht

Straßburg. Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte gestern die Entlassung einer Berliner Altenpflegerin als rechtswidrig, nachdem sie auf Pflegemängel hinweisen wollte und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt hatte.

Die Frau war beim Klinikkonzern Vivantes beschäftigt, dessen Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Ihr wurde 2005 fristlos gekündigt, nachdem sie Strafanzeige wegen besonders schweren Betrugs gegen Vivantes erstattet hatte. Als Begründung gab sie an, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.

Die Klägerin Brigitte Heinisch sah in ihrer Kündigung und der Weigerung der deutschen Gerichte, ihre Wiedereinstellung anzuordnen, einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Beschwerde der Altenpflegerin hatte Erfolg: Ihre Freiheit der Meinungsäußerung sei verletzt worden, urteilten die Straßburger Richter. Die Bundesrepublik Deutschland müsse ihr nun eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro und zudem 5000 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Heinisch war zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Der EGMR führte aus, dass die Vorwürfe der Altenpflegerin zwar zweifellos eine schädigende Wirkung auf den Ruf und die Geschäftsinteressen von Vivantes gehabt hätten. In einer demokratischen Gesellschaft überwiege aber das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen.

Nach Auffassung des Justiziars der Linke-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, stärkt der EGMR "all jene, die bislang aus Angst vor Repressalien durch Umfeld und Arbeitgeber über Missstände schwiegen". Es sei "dringend an der Zeit, dass auch der deutsche Gesetzgeber - insbesondere arbeitsrechtlich - Menschen schützt, die die Zivilcourage und den Mut aufbringen, Missstände anzuprangern".

Es handelt sich um einen sogenannten Whistleblowing-Fall, bei dem ein Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt und damit seinen Job riskiert.