Karlsruhe. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eine juristische Niederlage kassiert. Sie dürfen ihre Geldautomaten nicht für Visa-Kunden sperren. In dem Streit scheiterte die Sparkasse Ingolstadt mit dem Versuch, ein gegen sie erwirktes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen. Der BGH-Kartellsenat wies die Beschwerde der Sparkasse gegen die Nichtzulassung der Revision in dem OLG-Urteil zurück (Az.: KZR 82/10). Das OLG-Urteil ist nun rechtskräftig.

Die Filialbanken stört, dass zahlreiche Direktbanken keine Girokarten ausgeben, sondern nur Visa-Karten und die Abhebegebühr für ihre Kunden übernehmen. Den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparkassen entgehen dadurch Gebühren, zudem haben sie durch ein großes Geldautomaten-Netz hohe Kosten.