Dies sind die Kläger gegen die deutsche Beteiligung an den Finanzhilfen für Griechenland vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Peter Gauweiler gilt als einer der hartnäckigsten Europa-Skeptiker in der Union. Mehrfach stimmte der CSU-Abgeordnete in EU-Fragen gegen die eigene Fraktion, zuletzt, als es um Finanzhilfen für Portugal ging. In Karlsruhe ist er schon mehrfach als Kläger aufgetreten.

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor für Staatsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, vertrat 1992 den FDP-Politiker Manfred Brunner bei einer Verfassungsbeschwerde gegen den Maastricht-Vertrag. 1998 war er federführend an der Klage gegen die Euro-Einführung beteiligt.

Joachim Starbatty ist emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Tübingen. Der frühere Referent für Wirtschaftspolitik in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bemängelt, dass aus der erhofften europäischen Stabilitätsgemeinschaft eine Haftungsgemeinschaft geworden sei und bezeichnet die Finanzhilfe für Griechenland als kontraproduktiv.

Wilhelm Nölling, ehemaliger SPD-Bundestagsabgeordnete und Hamburger Ex-Senator, kritisiert die Haushaltspolitik Griechenlands, das "lieber auf Pump" gelebt und notwendige Reformen verschleppt habe. Nölling war von 1982 bis 1992 Präsident der Hamburger Landeszentralbank und Mitglied im Bundesbank-Vorstand.

Wilhelm Hankel klagte gemeinsam mit Starbatty, Schachtschneider und Nölling bereits 1998 in Karlsruhe gegen die Einführung des Euro. Im Streit um die Hilfszahlungen forderte der Ökonomieprofessor die Griechen auf, die Währungsunion zu verlassen.

Dieter Spethmann war seit 1973 fast 20 Jahre lang Vorsitzender des Stahlkonzerns Thyssen. Im Frühjahr 2009 klagte Spethmann gemeinsam mit Starbatty sowie zwei weiteren Professoren erstmals in Karlsruhe gegen den Lissabon-Vertrag der Europäischen Union und bekam zum Teil recht. Die Bundesregierung musste das geplante deutsche Begleitgesetz zur EU-Verfassung überarbeiten. Eine weitere Beschwerde Spethmanns gegen das neue Begleitgesetz wiesen die Karlsruher Richter im September jedoch ab.