Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zählt zu den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Bislang war der Arbeitsmarkt für Osteuropäer in Deutschland eingeschränkt, um den Zuzug von Billiglöhnern zu verhindern.

Vom 1. Mai an haben mit der Freigabe der Arbeitnehmerfreizügigkeit nun auch die Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Rumänen und Bulgaren können die neue Freizügigkeit jedoch erst von 2014 an nutzen.

Deutsche Firmen dürfen künftig junge Menschen aus den oben angeführten acht EU-Staaten unbeschränkt ausbilden.

425 000 Bürger aus Osteuropa leben und arbeiten derzeit bereits in Deutschland. Rund drei Viertel von ihnen kommen aus Polen. Sie sind nach den Italienern mit 365 000 die zweitgrößte Gruppe der aus der EU stammenden ausländischen Arbeitnehmer.