Regel gilt nur für Transferpassagiere. Endgültiges Aus 2013?

Berlin. Der Eintrag im Terminkalender ist vielversprechend: Eine EU-Verordnung bestimmt, dass am 29. April 2011 das Flüssigkeitsverbot für Flugpassagiere teilweise aufgehoben wird. Wer sich nun darauf freut, auf dem Städtetrip innerhalb der EU wieder eine Flasche Wasser oder eine normale Dose Rasierschaum im Handgepäck mitnehmen zu dürfen, der irrt aber. Die Ernüchterung folgt bei genauerer Nachfrage: Die Aufhebung gilt nach Angaben von Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde nur für Transferpassagiere, also Menschen, die aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union fliegen und auf einen Weiterflug umsteigen.

Und auch sie dürfen dann nur Flüssigkeiten, Sprühdosen und Gele einschließlich Kaufbeleg in einem versiegelten Plastikbeutel mitnehmen, die aus Duty-free-Shops stammen. Immerhin, der Hamburger muss den mitgebrachten Wein aus dem zollfreien Flughafenladen in Südafrika nicht beim Umsteigen in Frankfurt wegschütten.

"Für Originäreinsteiger in der EU ändert sich nichts", betonen alle Beteiligten. Für sie bleibt es also mindestens bis Ende April 2013 dabei: Wer innerhalb der EU einen Flieger besteigt, egal wohin, der darf im Handgepäck nur geringe Mengen Flüssigkeit mitnehmen und muss die auch noch in einem speziellen durchsichtigen Plastikbeutel vorzeigen. Erst in zwei Jahren soll nach dem Willen der EU-Kommission das Flüssigkeitsverbot gänzlich fallen.

Eine Aufhebung soll nur möglich sein, wenn die Gefährlichkeit durch entsprechende Geräte erkannt werden kann. Zugleich gab aber die EU den Zeitplan vor: erste Stufe 2011, zweite Stufe und völlige Aufhebung 2013. Die Geräte sind noch nicht alle reif für den harten Dauereinsatz am Flughafen. Sie müssen nicht nur zuverlässig Sprengstoff von harmlosen Flüssigkeiten unterscheiden. Ein Prototyp, ansonsten gut bewertet, schwächelte beispielsweise bei Nutella. Der Brotaufstrich unterscheidet sich bei der Analyse nur ganz geringfügig von einer bestimmten Sprengstoffsorte.