Institute sind verpflichtet, über jedes Anlagegespräch ein Beratungsprotokoll anzufertigen

Schon vor der Finanzkrise mussten die Kreditinstitute die Kunden vor einer Empfehlung nach ihren finanziellen und persönlichen Verhältnissen befragen. Welches Ziel verfolgen die Kunden mit der Geldanlage? Welche Kenntnisse und Erfahrungen haben sie?

Das ist jetzt noch wichtiger, denn seit Anfang 2010 sind die Institute verpflichtet, über jedes Anlagegespräch zu Wertpapieren wie Aktien, Fonds oder Zertifikate ein Beratungsprotokoll anzufertigen und auszuhändigen. "Ein vollständiges Protokoll beinhaltet den Anlass des Gesprächs, die Gesprächsdauer, Angaben zu Ihrer persönlichen Situation sowie zu Ihren Wünschen und Anlagezielen", sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem sollte aus dem Protokoll hervorgehen, welche Produkte Ihnen als Kunde empfohlen wurden und warum. Viele Berater drängen darauf, dass der Kunde das Protokoll unterschreibt. "Lassen Sie sich darauf nicht ein", rät Oelmann.

Verbraucherschützer kritisieren, dass es für die Protokolle keine einheitlichen Standards gibt und im neuen Anlegerschutzgesetz keine Beweislastumkehr durchgesetzt werden konnte. "Dann hätten Banken nachweisen müssen, dass ihre Anlageberatung richtig und sauber gelaufen ist", sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes.

Künftig müssen alle Banken bei der Beratung ein Produktinformationsblatt aushändigen. Ein solcher "Beipackzettel", der von einigen Instituten wie der Hamburger Sparkasse oder der Targo Bank bereits verwendet wird, soll Risiken, Erträge und Kosten eines Anlageprodukts verständlich beschreiben und Produkte verschiedener Anbieter vergleichbar machen. "Es gibt keine einheitlichen Standards, wie es aufgebaut sein muss, das macht Vergleiche für den Kunden schwierig", sagt Achim Tiffe, Geschäftsführender Direktor des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen.

Viele gute Vorsätze der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) seien im Kompetenzgerangel zwischen Finanz-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium auf der Strecke geblieben. Das Ministerium will die Einzelheiten zu den Beipackzetteln auf dem Verordnungswege klären. Außerdem werden die 300 000 Anlageberater der Banken in einem Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfasst. So sollen Fehler bei der Geldanlage von Kunden eingedämmt werden. Die Behörde soll Kundenbeschwerden sammeln und kann bei krassen Fehlleistungen einzelnen Bankern bis zu zwei Jahre verbieten, Kunden zu beraten. Alle Berater müssen eine Ausbildung zum Anlageberater nachweisen. Nur wer das schon mehr als fünf Jahre macht, kommt ohne Qualifikationsnachweis aus.

Auch die 80 000 freien Vermittler des grauen Kapitalmarktes müssen sich strengeren Regeln unterwerfen. Auf diesem Markt werden vor allem Beteiligungen an Schiffen, Immobilien, Solaranlagen oder Flugzeugen vermittelt. Alles sind unternehmerische Beteiligungen mit hohen Risiken. Freie Vermittler müssen eine Prüfung ablegen sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung nachweisen. Sie haben künftig die gleichen Pflichten wie Banken bei Information, Beratung und Dokumentation. Auch haben Anleger ein Recht, die Höhe der Provision für den Vermittler zu erfahren. Während für die Banken die BaFin zuständig ist, unterliegen die Vermittler der Kontrolle der Gewerbeämter.