Kiel. Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Dies entschied das Landgericht Kiel, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.