Karlsruhe/Lübeck. Fernwärmekunden können womöglich gegen Preiserhöhungen der Versorger vorgehen und Geld zurückfordern. Dies ergibt sich aus zwei gestern verkündeten Urteilen des Bundesgerichtshofs, die die Verbraucherrechte darin stärkten. "Das Urteil ist wegweisend für Verbraucher und Energieversorger", sagte Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher (Az.: VII ZR 237/09 und VIII ZR 66/09). Laut Gesetz durften Fernwärmekunden Zahlungen an den Versorger bisher nur verweigern, wenn ein "offensichtlicher" Abrechnungs- oder Rechenfehler vorlag. Dieses Recht gilt laut Gericht nun auch bei undurchsichtigen Preisanpassungsklauseln. Diese müssten für Kunden verständlich und nachvollziehbar sein, so der BGH. Dies sei in den Verträgen der beklagten Stadtwerke Zerbst (Sachsen-Anhalt) und Lübeck nicht der Fall.