Hamburg/Erfurt. Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) wird allen Beschäftigten, die nach Tarif bezahlt werden, künftig dieselbe Erholungsbeihilfe von 260 Euro im Jahr zahlen. Davon sind 90 Prozent der knapp 3500 Mitarbeiter in Hamburg betroffen. "Das gilt vom Jahr 2008 an", sagte ein HHLA-Sprecher dem Abendblatt.

Hintergrund für die Regelung ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, das sich gegen eine Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern aussprach. Nach einem mit Ver.di 2008 geschlossenen Haustarifvertrag war die Beihilfe zunächst nur Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten. Bei einer freiwilligen Zahlung des Unternehmens an alle Beschäftigten hätten Gewerkschafter die doppelte Summe erhalten müssen. Die HHLA hatte den Vertrag zunächst unterzeichnet und dann geklagt (Az.: 4 AZR 366/09). Ver.di erklärte, das Gericht erschwere Gewerkschaften den Wettbewerb um Mitglieder.