TUI folgt Wettbewerbern und erhebt Kerosinzuschlag. Hohe Ölpreise als Begründung

Hamburg. Der Ölpreis ist seit dem Frühjahr 2010 um fast 50 Prozent gestiegen - und das bekommen nun auch Pauschalurlauber zu spüren. Für den Sommerurlaub werden bis zu 30 Euro pro Reise mehr fällig, weil die führenden Veranstalter Kerosinzuschläge eingeführt haben. Bei den vier größten Reiseanbietern TUI, Thomas Cook, Rewe Touristik (mit den Marken ITS, Jahn Reisen und Tjaereborg) sowie Alltours, unterscheiden sich die Konditionen nur geringfügig. So sind die Aufschläge je nach Streckenlänge abgestuft. Sie werden für Reisen erhoben, die vom 1. April an beginnen (TUI: 15. April).

Der Münchner Veranstalter FTI allerdings weicht von diesem Schema ab und erhebt je nach Fluggesellschaft unterschiedliche Aufpreise. "Wir möchten uns möglichst eng an den Zuschlägen orientieren, die uns die Airlines tatsächlich in Rechnung stellen", sagte FTI-Sprecherin Angela Winkler dem Abendblatt.

Zuletzt hatten die Reisekonzerne im Jahr 2008, als der Ölpreis ebenfalls die Marke von 100 Dollar je Barrel (159 Liter) überstieg, Kerosinzuschläge eingeführt. Sie kletterten damals sogar auf bis zu 80 Euro.

Auch diesmal müsse man die erhöhten Flugpreise an die Kunden weitergeben, heißt es in der Branche. "Die Margen in der Touristik sind nicht üppig", sagte Anja Braun, Sprecherin von TUI Deutschland. "Aufsummiert kämen sonst durch die Zuschläge Mehrkosten von vielen Millionen Euro auf uns zu." Der Duisburger Konkurrent Alltours hatte jedoch die höheren Ticketpreise bei früheren Gelegenheiten auch schon einmal selbst getragen. "In diesem Fall ist das nicht möglich", sagte Alltours-Sprecherin Alexandra Hoffmann: "Die Preise sind schon sehr knapp kalkuliert."

Frühbucher können sich allerdings freuen: Die Zuschläge gelten nicht für bereits abgeschlossene Verträge. Aus Kundensicht seien die aktuellen Preiserhöhungen "nicht so brisant wie ein nachträglich erhobener Zuschlag", sagte Beate Wagner, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dem Abendblatt.

Zwar seien Reiseveranstalter gehalten, unveränderliche Gesamtpreise zu verlangen. "Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend", heißt es dazu im Gesetz. Ein Zusatz aus dem Jahr 2002 gibt ihm jedoch das Recht, den Preis vor Vertragsabschluss zu ändern, "soweit er dies in dem Prospekt vorbehalten hat" - dort muss auf diese Möglichkeit also ausdrücklich hingewiesen werden. Im Jahr 2000 hatten Veranstalter sogar für bereits gebuchte Reisen einen Zuschlag erhoben. Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof später jedoch für unzulässig erklärt, betroffene Urlauber erhielten das Geld zurückerstattet.

Schon die Flugticketsteuer verteuert Pauschalreisen um bis zu 50 Euro

In den Reisebüros hofft man nun auf Verständnis für die Preiserhöhungen. "Die Kunden finden das natürlich nicht gut", sagte Thomas Reiche, Geschäftsführer der Hamburger Kette Sonnen-Reisen, "aber sie sehen ja auch an den Tankstellen, dass die Benzinpreise deutlich gestiegen sind."

Zwar verteuert sich ein einwöchiger Mallorca-Urlaub nach Angaben von Alltours durch den Kerosinzuschlag nur um rund ein Prozent. Doch hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Berater in den Reisebüros ihren Kunden nun schon den zweiten Aufschlag innerhalb weniger Monate erklären und in Rechnung stellen müssen: Schon durch die seit dem 1. Januar geltende Luftverkehrssteuer kann eine Veranstalterreise um bis zu 50 Euro pro Person teurer werden.