Krasse Fehlleistung kann Job kosten. Anlegerschutzgesetz trotzdem als zu lasch kritisiert

Hamburg. Verbraucherschützer haben erhebliche Zweifel daran, dass Bankkunden künftig besser vor einer Falschberatung geschützt sind. "Es gibt in dem neuen Gesetz nach wie vor keinen einheitlichen Rahmen für die Aufsicht aller Finanzdienstleister", sagt Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen dem Abendblatt. Der Finanzausschuss des Bundestags beriet gestern ein neues Anlegerschutzgesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wird.

Danach werden die 300 000 Anlageberater der Banken in einem Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfasst. So sollen Fehler bei der Geldanlage von Kunden eingedämmt sowie Beschwerden wegen Falschberatung erfasst werden. Zusätzlich müssen die Geldinstitute bei der Beratung ein Produktinformationsblatt aushändigen.

Ein solcher Beipackzettel, der von einigen Banken wie der Haspa bereits verwendet wird, soll Risiken, Erträge und Kosten eines Anlageprodukts verständlich beschreiben und Produkte verschiedener Anbieter vergleichbar machen. "Sanktionslose Falschberatung gehört künftig der Vergangenheit an", sagte der finanzpolitische Sprecher der Union, Klaus-Peter Flosbach (CDU), nach den Beratungen.

Für die Meldung ihrer Finanzberater an die BaFin haben die Banken 18 Monate Zeit. Die Kreditwirtschaft bezeichnet das Register als "bürokratisches Monster". Die Behörde soll Kundenbeschwerden sammeln und kann bei krassen Fehlleistungen einzelnen Bankern bis zu zwei Jahre verbieten, Kunden zu beraten. Alle Berater müssen eine Ausbildung zum Anlageberater nachweisen. Wer das aber schon mehr als fünf Jahre macht, gilt als "alter Hase" und kommt ohne Qualifikationsnachweis aus.

"Mit dem Register wird die Verantwortung an die untersten Mitarbeiter abgeschoben, das ist der falsche Ansatz", sagt Joachim Tiffe, Geschäftsführender Direktor des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen. "Denn Bankberater sind nicht frei wie Richter, sondern einem Verkaufsdruck ausgesetzt." Stattdessen müssten Vertriebsmanager persönlich in die Verantwortung genommen werden.

Ursprünglich sollten alle Finanzvermittler in dem Register erfasst werden. Doch jetzt bleiben die 80 000 selbstständigen Vermittler von der Meldepflicht bei der BaFin ausgenommen. Die Vermittler verkaufen auf dem unregulierten grauen Kapitalmarkt geschlossene Fonds, also Anteile an Schiffen, Windrädern oder Immobilien, Firmenbeteiligungen und Genussscheine. "So haben die Vermittler nach wie vor die Möglichkeit, gutgläubige Anleger zu täuschen und ihnen teure und riskante Anlageprodukte anzudrehen", sagt Julius Reiter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Gemeinsam ist den Produkten, das sie den Verkäufern hohe Provisionen einbringen. Beaufsichtigt werden sollen die Vermittler künftig von den Gewerbeaufsichtsämtern, die sich um Hygiene in Gaststätten oder illegal entsorgten Müll kümmern. "Die Mitarbeiter in diesen Ämtern haben weder die Zeit noch die Kompetenz, den Verkauf von hochkomplexen Finanzprodukten zu übermitteln", sagt Reiter.

Mängel sehen die Verbraucherschützer auch beim Produktinformationsblatt. "Es gibt keine einheitlichen Standards, wie es aufgebaut sein muss", sagt Tiffe. Viele gute Vorsätze der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) seien im Kompetenzgerangel zwischen Finanz-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium auf der Strecke geblieben. Eine Sprecherin Aigners verwies dagegen darauf, dass Einzelheiten zu den Beipackzetteln noch auf dem Verordnungswege geklärt werden können.

Das neue Anlegerschutzgesetz regelt auch neue Haltefristen für Anteile an offenen Immobilienfonds, die teilweise unter Liquiditätsproblemen leiden. Neuanleger müssen ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten. Um die Immobilienfonds für Kleinanleger attraktiv zu halten, dürfen aber pro Halbjahr Anteile bis zu einer Höhe von 30 000 Euro zurückgegeben werden.