Prozess könnte Signalwirkung für 400 000 Beschäftigte der Zeitarbeitsbranche haben

Hamburg. Auf die deutsche Zeitarbeitsbranche rollt möglicherweise eine Prozesslawine zu. Allein in Hamburg wollen aktuell 20 Leiharbeitskräfte rückwirkend Lohn von ihren Arbeitgebern zurückfordern, die Haustarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) vereinbart hatten. Die CGZP war erst Mitte Dezember in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts für tarifunfähig erklärt worden.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft Ver.di haben damit allein in Hamburg rund 10 000 Leiharbeiter aus mehr als 100 Unternehmen gute Chancen auf die Nachzahlung von zu wenig gezahlten Löhnen. Die Betroffenen hätten rückwirkend für die vergangenen drei Jahre Anspruch auf "Equal Pay", also nach gleichen Tarifen wie die Stammbelegschaft in den Betrieben bezahlt zu werden, in denen sie tätig waren, sagt Rechtsanwalt Holger Thieß, der die Kläger vertritt. In Deutschland wird die Zahl der Betroffenen auf 350 000 bis 400 000 geschätzt.

Der Münsteraner Arbeitsrechtsprofessor Peter Schüren rechnet damit, dass auch die Sozialversicherungsträger ihre Beitragsansprüche rückwirkend geltend machen: "Hierbei könnten Nachzahlungen in Milliardenhöhe auf die Verleihunternehmen zukommen."