Karlsruhe. Die Pleite der US-Bank Lehman Brothers wird im April erstmals den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Nach Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es allein in Hamburg 10 000 Lehman-Anleger, die ihr Geld verloren haben, weil die Lehman-Zertifikate wertlos sind. Bei den zwei Fällen, die vor dem BGH verhandelt werden, war Frankfurter Anlegern in den Vorinstanzen Schadenersatz zugesprochen wurden. Die beklagte Sparkasse ging aber in Revision.

Der Ausgang der Verfahren hat allerdings für die Mehrzahl der Geschädigten keine Bedeutung. Denn der Anspruch auf Schadenersatz ergab sich nicht aus verschwiegenen Provisionen oder die mangelnde Aufklärung über die Gefahr eines Totalverlusts, sondern aus speziellen Kündigungsbedingungen der Zertifikate, über die die Sparkasse nicht informiert hatte. Hamburger Fälle werden nach Informationen des Abendblatts erst im zweiten Halbjahr vor dem BGH verhandelt.

Im Insolvenzverfahren um Lehman hat die US-Bank Forderungen ihrer deutschen Tochter in Höhe von 6,6 Milliarden Dollar anerkannt. Offen ist, zu welchem Prozentsatz diese Forderungen erfüllt werden. Keine Auswirkungen hat diese Einigung auf die 50 000 deutschen Lehman-Anleger, da ihre Papiere von einer niederländischen Tochter ausgegeben wurden.