Frankfurt. Die BaFin hält den Daumen auf spekulative Geschäfte mit deutschen Finanztiteln und überbrückt damit die Zeit bis zu einer gesetzlichen Regelung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlängerte gestern die Meldepflicht für Leerverkäufe der wichtigsten zehn deutschen Bank- und Versicherungsaktien um ein Jahr bis zum 25. März 2012. Von diesem Termin an gilt in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht für alle Leerverkäufe von Aktien. Die Regelung war im März 2010 eingeführt worden, um diese riskanten Transaktionen besser zu überwachen. Leerverkäufe können Kursausschläge einer Aktie oder von Währungen drastisch beschleunigen und gelten als Gefahr für die Stabilität der Finanzmärkte.