Brüssel. Deutsche Unternehmen können bei der Übernahme maroder Firmen deren Verluste nicht länger unbegrenzt abschreiben. Die Regelung laufe auf eine unfaire Subventionierung der betroffenen Firmen hinaus, erklärte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Nach Angaben der Bundesregierung ist die in der Wirtschaftskrise eingerichtete Klausel bereits ausgesetzt.

Die Klausel ermöglicht überschuldeten und zahlungsunfähigen Firmen, ihre Verluste auch bei einem Eigentümerwechsel gegen die Steuern auf den Gewinn künftiger Jahre zu verrechnen, was als Verlustvortrag bezeichnet wird. Sie wurde im Juli 2009 eingeführt, galt aber rückwirkend schon ab 2008.

Die EU stört sich nicht grundsätzlich an der Möglichkeit des Verlustvortrags, sondern daran, dass die Klausel eine solche Vergünstigung auch im Falle von Eigentümerwechseln erlaube. Das Verbot solle verhindern, "dass Unternehmen Steuern vermeiden, indem sie gescheiterte Unternehmen mit dem einzigen Zweck übernehmen, deren steuerlichen Verlustvortrag zu verwenden", teilte die Kommission mit.

Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um eine Liste der begünstigen Unternehmen an die EU zu übermitteln und den Gesamtbetrag der zurückzufordernden Hilfe zu nennen.