München. Die Kleinaktionäre der maroden Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) müssen sich mit ihrer Zwangsabfindung bei der Rettung des Geldhauses abfinden. Das Landgericht München wies gestern die Klagen von 38 Aktionären gegen die Übertragung ihrer Anteile an den Bund ab. "Es liegt nach Einschätzung der Kammer keine Enteignung vor", sagte der zuständige Richter am Landgericht München, Helmut Krenek. Der sogenannte Squeeze-out sei auf der Hauptversammlung der HRE beschlossen worden. Daher sei die Zwangsabfindung verfassungskonform und in Anbetracht der Sachlage verhältnismäßig gewesen.

Nach der Teilverstaatlichung der HRE im Zuge der Finanzkrise hatte der Bund 2009 auch die restlichen rund zehn Prozent der Anteile übernommen und die Kleinaktionäre aus dem Konzern gedrängt. Die 38 Kläger - darunter der frühere HRE-Großinvestor Christopher Flowers, der auch in der HSH Nordbank investiert ist - hatten einen Großteil ihres Geldes verloren.