Düsseldorf. Tarifverträge dürfen die Zahl der Urlaubstage nicht ohne triftige Begründung an das Alter der Arbeitnehmer koppeln, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Die Richter gaben einer Kassiererin, 24, recht, der laut Manteltarifvertrag des Einzelhandels 34 Urlaubstage pro Jahr zustehen, während Kollegen ab 30 Jahre 36 Tage Urlaub haben.