Karlsruhe. Vermieter dürfen Betriebskostenabrechnungen auch dann nachträglich zulasten der Mieter korrigieren, wenn sie das zu hohe Guthaben dem Mieter schon überwiesen haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 296/09). Der Fall: Der Vermieter hatte die Heizkostenabrechnung übersehen. Der Mieter muss die zu viel gezahlte Summe nun zurücküberweisen.