Karlsruhe. Selbst wenn sie im Recht sind: Mieter müssen im außergerichtlichen Streit um eine Wohnungskündigung ihre Anwaltskosten immer selbst tragen. Die Beurteilung, ob eine Kündigung rechtens ist, liege allein im "Risikobereich" des Mieters, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 9/10). Im vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer einem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, ohne dies wie vom Gesetz gefordert näher zu begründen. Der Mieter engagierte deshalb einen Rechtsanwalt, der in einem Schreiben an den Vermieter auf diesen Formfehler hinwies und dem Mieter dafür eine Rechnung über 667,35 Euro stellte. Die muss der Mann nun zwar bezahlen, darf dafür aber in der Wohnung bleiben.