Kündigung: Der Versicherer zahlt einen Rückkaufswert. Der Kunde muss damit rechnen, weniger herauszubekommen, als er zuvor für seine Police eingezahlt hat.

Verkauf: Es sollten nur Angebote von Firmen geprüft werden, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen sind ( www.bvzl.de ).

Beleihung: Dieses Mittel hilft, einen vorübergehenden Geldbedarf zu decken. Gegen einen Zins kann der Rückkaufswert bei der Versicherung beliehen werden.