Überschussbeteiligung: Der Wert ist vergleichbar mit einem Festgeldzins, der für ein ganzes Jahr gilt, jährlich neu festgelegt wird und nicht nachträglich geändert werden kann. Die auch laufende Verzinsung genannte Größe setzt sich zusammen aus dem Garantiezins und Überschüssen, die die Versicherungen mit den Beiträgen am Kapitalmarkt erwirtschaften. Der Garantiezins ist bereits Bestandteil der Überschussbeteiligung.

Garantiezins: Jeder Kunde bekommt von seiner Versicherung bei Vertragsabschluss einen garantierten Mindestzins zugesagt, der für die gesamt Laufzeit gilt. Gegenwärtig beträgt er 2,25 Prozent. Der Zins wird vom Bundesfinanzministerium anhand der langfristigen Zinsentwicklung bei europäischen Staatsanleihen bester Bonität festgelegt.

Gesamtverzinsung: Sie ist für Kunden relevant, deren Vertrag in diesem Jahr ausläuft. Die Gesamtverzinsung beinhaltet noch weitere Gewinnanteile und fällt deshalb höher aus als die Überschussbeteiligung.

Sparanteil: Überschussbeteiligung oder Gesamtverzinsung gibt es immer nur auf den Sparanteil der Versicherung. Das sind etwa 75 Prozent der Beiträge. Der Rest wird für die Verwaltungskosten und den Hinterbliebenenschutz benötigt.