Regierung will Qualität der Beratung überprüfen lassen. 50 000 Euro Strafe drohen

Frankfurt. Die Bundesregierung will den Kundenberatern der Banken stärker auf die Finger schauen. Dazu wird die oberste Finanzaufsicht BaFin externe Mitarbeiter als Testkunden in die Filialen schicken. Werden beim Verkauf von Aktien und Fonds Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt, drohen Geldbußen von bis zu 50 000 Euro. Geplant sei, dass die Ermittler "im Laufe des Jahres 2011" ihre Arbeit aufnehmen, sagte eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Zuvor war es Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) vorbehalten, die Pläne zur stärkeren Kontrolle bestehender Gesetze in Sachen Beratungsqualität zu verkünden. "Künftig werden von staatlicher Seite aus verdeckte Ermittler eingesetzt und nicht nur die allgemeinen Bedingungen geprüft", sagte sie dem "Handelsblatt". Dies sei ein gemeinsamer Entschluss des Finanz- und des Verbraucherschutzministeriums, ergänzte ein Sprecher Aigners. Grund seien Untersuchungen, die "eklatante Mängel der Bankberatung" gezeigt hätten. "Viele Banken haben aus ihren Fehlern wenig gelernt und leisten sich weiterhin gravierende Versäumnisse." Im Sommer hatte die Stiftung Warentest bei zahlreichen Banken eine "jämmerlich" schlechte Beratung angeprangert. Besonders die seit Jahresanfang geltende Vorschrift für Filialmitarbeiter, vor jedem Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers ein Protokoll des Beratungsgesprächs zu erstellen, wurde vielerorts nicht oder nur lückenhaft umgesetzt. Auch die bereits seit Jahren bestehende gesetzliche Pflicht, die Vermögensverhältnisse oder auch das persönliche Risikoprofil des Kunden zu ermitteln, verletzten Banken immer wieder.

Für den Einsatz der Testkäufe ist nach Einschätzung von Verbraucherschutz- und Finanzministerium keine Gesetzesänderung nötig. Die Juristen verweisen dabei auf Paragraf 4 des Wertpapierhandelsgesetzes. Darin heißt es, dass die BaFin "Anordnungen treffen" kann, die zur Durchsetzung des Gesetzes "geeignet und erforderlich" sind. Bislang fehlten der BaFin dafür der klare Auftrag der Politik und auch die finanziellen Mittel. Solche im Einzelhandel und auch in Banken bekannten Testkäufer sollen nicht in den eigenen Reihen der Behörde, sondern im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung extern gefunden werden. "Prüfintervall, Umfang und Orte stehen noch nicht fest", sagte Aigners Sprecher.

Die Banken reagierten zurückhaltend auf die Ankündigung. Solche "verdeckten" Prüfungen seien nicht neu und würden auch von vielen Kreditinstituten zur Selbstkontrolle eingesetzt, hieß es in einer Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses (ZKA). Letztlich werde es auf die "konkrete Ausgestaltung der Vorschläge zur Anwendungskontrolle ankommen", hieß es.