Onlinehändler haben die Pflicht, die Ware zurückzunehmen

Hamburg Heute werden vermutlich wieder Tausende Kunden Weihnachtsgeschenke umtauschen, weil die neue Jacke nicht richtig passt oder die geschenkte CD bereits im vergangenen Jahr auf dem Gabentisch lag. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Rückgabe.

Muss der Händler "falsche" Geschenke umtauschen?

Nein. Ein allgemeines Umtauschrecht gibt es nicht. Allerdings zeigen sich die meisten Einzelhändler gerade nach Weihnachten kulant und tauschen die Ware in Bargeld um. Dazu muss das Präsent aber noch original verpackt sein. Und der Kunde muss mit dem Kassenbon belegen, dass der Artikel auch in dem betreffenden Geschäft erworben wurde.

Sind einige Artikel prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen?

Bei Kosmetika, Lebensmitteln, Getränken, aber auch bei nicht verschreibungspflichtigen Apothekenprodukten wird ein Umtausch meist abgelehnt. Auch bei reduzierter Ware oder bereits benutzten Dingen sperren sich Händler gegen eine Rücknahme.

Gibt es eine gesetzlich geregelte Umtauschfrist?

Da es kein Recht auf den Umtausch gibt, besteht auch keine Frist. Deshalb sollte man Ungewolltes zügig nach den Feiertagen eintauschen.

Habe ich ein Recht auf Bargeld oder muss auch ein Gutschein reichen?

Da der Händler die überflüssigen Präsente aus Kulanz zurücknimmt, kann er die Rücknahme abwickeln, wie er will. Der Kunde kann nur dann auf Bargeld pochen, wenn das Unternehmen im Weihnachtsgeschäft mit Umtauschfristen geworben hat.

Was passiert, wenn das Präsent kaputt ist?

Dann handelt es sich um eine Reklamation. Der Kunde kann sich auf die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Garantiefrist berufen. Der Händler hat zweimal die Chance zur Reparatur. Wenn dies nicht gelingt, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält sein Geld zurück.

Gibt es Rückgabefristen nach einem Online-Kauf?

Online bestellte Ware kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Kommt die Ware aus dem EU-Ausland, läuft diese Frist teils nur eine Woche. Musik, Videos und Software müssen noch in der versiegelten Hülle stecken. Das Porto für die Rücksendung bekommt der Käufer erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Schwere Waren sollten Käufer abholen lassen und dies per Einschreiben verlangen, sodass kein Streit über die Einhaltung der Widerrufsfrist entsteht.

Wie wird man unliebsame Geschenke sonst noch los?

Relativ einfach: Über Onlineauktionen finden jedes Jahr Tausende Geschenke einen neuen Besitzer. Literarische Bestseller, Digitalkameras oder MP3-Player sind oft im Angebot. Private Verkäufer müssen kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht einräumen und können per Hinweis die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.