Anbieter dürfen Firefox nicht mehr für ihre Geschäfte nutzen

Hamburg. Erstmals ist ein großer Anbieter von kostenloser Software gegen Internetportale vorgegangen, die damit Geschäfte zulasten der Verbraucher machen. Es geht um Abo-Fallen im Internet, bei denen für Info-Dienste oder Software unwissentlich ein kostenpflichtiger Vertrag eingegangen wird. Die Betreiber dieser Abo-Fallen dürfen jetzt nicht mehr das Internetnavigationsprogramm Firefox und das E-Mail-Programm Thunderbird in ihren Portalen verwenden. Das entschied das Landgericht Hamburg (Az.: 406 O 50/10). Geklagt hatte Mozilla, der Hersteller dieser Programme.

Betreiber müssen ihre Geschäftsergebnisse offenlegen

"Mit dem Urteil wird direkt das Geschäftsmodell der Betreiber von Abo-Fallen getroffen", sagt der Fachanwalt für IT-Recht, Sebastian Dosch. Denn solche Unternehmen sammeln kostenlose Software verschiedener Anbieter ein und verlangen dann nachträglich für das Herunterladen eine Gebühr. Häufig handelt es sich um ein Jahresabo in Höhe von 96 Euro. Die Verbraucher müssen ihre Anschrift angeben. Meist übersehen sie die Kostenangaben, die auf der Seite versteckt werden.

"Wenn jetzt auch andere Hersteller dem Beispiel von Mozilla folgen, wäre das ein schwerer Schlag für die Abo-Fallen", sagt Dosch. Das Landgericht Hamburg forderte die Betreiber auf, die Anzahl der Registrierungen und die Anzahl derjenigen offenzulegen, die die Rechnung bezahlt haben. Daraus kann Mozilla seine Schadenersatzforderung berechnen. Nach Doschs Schätzung lassen sich mit dem Geschäftsmodell allein in einer Woche vier Millionen Euro erlösen. Denn 25 Prozent der Verbraucher zahlen die Rechnung.

"Die Abo-Fallen sind noch immer ein großes Problem", sagt Tim Peters von der Verbraucherzentrale Hamburg. Rechnungen sollten auf keinen Fall bezahlt werden, rät er. Denn auch andere Dienste wie Hausaufgabentipps oder Kochrezepte können die Kostenfalle enthalten. Das trickreiche Abkassieren trifft jetzt auch Besitzer von Smartphones. Wenn sie einen Werbebanner anklicken, können sie schnell in eine Abo-Falle geraten. Das Eintreiben des Geldes ist dann noch einfacher, weil es vom Netzbetreiber übernommen und auf der Telefonrechnung leicht übersehen wird. Für 2011 plant der Gesetzgeber Regelungen, die die Verbraucher besser schützen sollen.