Berlin. Gesundheits- und umweltfreundlich hergestellte Kleidung und Schuhe sollen für Verbraucher künftig anhand des offiziellen Siegels "Blauer Engel" zu erkennen sein. Die Jury des Umweltzeichens einigte sich auf die Kriterien für die Vergabe bei diesen Produktkategorien, wie das Bundesumweltministerium als Inhaber des Siegels am Freitag in Berlin mitteilte.

Die mit dem "Blauen Engel" gekennzeichneten Schuhe und Kleidungsstücke dürfen keine gesundheitsbelastenden Chemikalien enthalten. Außerdem müssen die Firmen während des Herstellungsprozesses ökologische Standards einhalten. Sie müssen die Herkunft ihrer Rohstoffe nachweisen und bestimmte Anforderungen bei der Reinhaltung von Abwässern und Abluft erfüllen. Darüber hinaus wird das Siegel nur vergeben, wenn Mindeststandards bei Arbeits- und Menschenrechten in den Fabriken gelten.

Den "Blauen Engel" gibt es seit 1978 unter Trägerschaft des Ministeriums, er prangt bisher auf etwa 11 500 Waren und Dienstleistungen.