Bundesarbeitsministerin plant Lohnuntergrenze bis zum Mai 2011

Berlin. Mit strengeren Regeln soll der Missbrauch der Zeitarbeit künftig erschwert werden. Das Kabinett beschloss dazu einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Mit der neuen Regelung soll verhindert werden, dass Beschäftigte entlassen und innerhalb von sechs Monaten wieder als Zeitarbeiter unter schlechteren Arbeitsbedingungen in ihrem ehemaligen Unternehmen eingesetzt werden.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will in einem weiteren Schritt die deutsche Zeitarbeit immun gegen tarifliche Niedriglöhne zu drei oder vier Euro machen. Deshalb soll noch vor Mai 2011 eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt werden. Von diesem Zeitpunkt an haben auch alle Bürger aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei das Recht, in Deutschland zu arbeiten. Die Branche fürchtet deshalb ein Lohndumping.

Die IG Metall hat unterdessen die Sozialkassen aufgefordert, nach dem Zeitarbeitsurteil des Bundesarbeitsgerichts Nachzahlungen von bis zu zwei Milliarden Euro von den Firmen einzutreiben. Die Bundesrichter hatten die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit die Tariffähigkeit abgesprochen. Als Folge müssen Leiharbeiter die gleiche Bezahlung wie Stammbelegschaften erhalten.