Hamburg. Der Stromanbieter Flexstrom darf Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) zufolge Kunden künftig keine verdeckten Preiserhöhungen mehr unterschieben. Das Unternehmen habe sich hierzu in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, sagte vzhh-Chef Günter Hörmann dem Abendblatt. Verstoße der Stromanbieter künftig gegen die Auflagen, müsse er eine Geldstrafe zahlen.

Flexstrom hatte Kunden ein Faltblatt übersandt, das laut Hörmann wie Werbung aussah. Dass in dem Papier auch über eine Preiserhöhung informiert wurde, war auf den ersten Blick nicht ersichtlich. "Da es sich um Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und eine unterjährige Preiserhöhung handelte, stand den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Flexstrom erweckte den Eindruck, die Preiserhöhung werde durch den weiteren Strombezug der Kunden wirksam", sagte Hörmann. "Unterschieben von Preiserhöhungen - das geht nicht."